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© OpenStreetMap-Mitwirkende · CC BY-SA 2.0

Grabenanlage des Bollwerk-Hofes

Als Bodendenkmal geschützte Reste einer Grabenanlage bei einem Gehöft im Kempener Ortsteil Schmalbroich.

Im Kempener Ortsteil Schmalbroich steht die Grabenanlage des Bollwerk-Hofes als Bodendenkmal unter Schutz. Sie ist in der Denkmalliste der Stadt Kempen unter der Bodendenkmal-Nummer 3 (Teil B) verzeichnet.

Auf einen Blick

Art
Bodendenkmal (Grabenanlage)
Ortsteil
Schmalbroich, Kempen
Adresse
Morschesweg 5, 47906 Kempen
Koordinaten
51,362939, 6,379409
Eingetragen als Bodendenkmal
6. Juni 1991
Denkmalliste
Nr. 3, Teil B

Was eine Grabenanlage ist

Eine Grabenanlage bei einem Gehöft bezeichnet die Reste eines ehemals wassergefüllten Grabens, der ein Anwesen umgab. Solche Gräben dienten am Niederrhein bei zahlreichen Höfen und Herrensitzen der Verteidigung oder Abgrenzung. Zur Bauzeit und zum genauen Erscheinungsbild des Bollwerk-Hofes selbst sind in der amtlichen Denkmalliste keine Angaben überliefert.

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Adresse

Morschesweg 5
47906 Kempen

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Automatisch erstellt, zuletzt geprüft: 2026-07-13

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